Terms and Conditions

1.     Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen menteez, Schaffhauserstrasse 25 in 8442 Hettlingen, (nachfolgend «Anbieter») und deren Kunden im Kontext der SaaS-Leistungen sowie der Implementations-, Projekt-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Anbieters (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen» genannt).

Das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde wird in einer Rahmenvereinbarung («Vereinbarung») samt zugehörigen Anhängen geregelt. Diese AGB stellen einen solchen Anhang zur Vereinbarung dar. Zusammen bilden die Vereinbarung und sämtliche Anhänge den «Vertrag».

Soweit Vereinbarung und/oder Anhang keine oder keine abweichende Regelung enthalten, finden auf das gesamte Vertragsverhältnis sowie das vorvertragliche Verhältnis der Parteien die AGB Anwendung.

2.     Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt und dies dem Anbieter bestätigt. Dies erfolgt in der Regel durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.

3.     Leistungen des Anbieters

Die Leistungspflichten des Anbieters werden abschliessend im Vertrag festgelegt.

Sofern die Vereinbarung oder ihre Anhänge nicht ausdrücklich die Lieferung eines konkreten Arbeitsergebnisses vorsehen, ist der Anbieter nicht zur Erstellung eines solchen Ergebnisses verpflichtet. Der Anbieter schuldet ausschliesslich ein sorgfältiges Tätigwerden.

Der Anbieter hat das Recht, zur Erfüllung des Vertrags Dritte beizuziehen.

4.     Cloud Services

Zur Bereitstellung von IT-Ressourcen (insb. Rechenleistung, Speicher, Netzkapazität) sowie Software über das Internet, ohne Installation beim Kunden («Cloud Services»), bedient sich der Anbieter externen, spezialisierten Cloud-Providern («Cloud Provider»). Auf deren Geschäftstätigkeit hat der Anbieter keinen Einfluss.

Soweit der Vertrag dem Kunden Nutzungsrechte an Cloud Services einräumt, erhält dieser ein nicht exklusives, auf die Vertragsdauer sowie auf das Vertragsgebiet beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Cloud Services für seine internen Geschäftszwecke.

Das Nutzungsrecht umfasst ausschliesslich die bestimmungsgemässe und vertragskonforme Verwendung. Vorbehaltlich zwingenden Rechts ist es dem Kunden untersagt, Cloud Services oder deren Bestandteile zu kopieren, zu dekompilieren, zu bearbeiten, weiterzugeben, abgeleitete Werke zu erstellen, ein Rechenzentrum damit zu betreiben oder sie Dritten zugänglich zu machen.

5.     Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde hat sich vor Abschluss des Vertrags über den wesentlichen Funktionsumfang der Cloud Services informiert. Das Risiko, dass die Cloud Services nicht den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen, trägt ausschliesslich der Kunde. Technische Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten werden auf Anfrage mitgeteilt.

Der Kunde sorgt entsprechend den Vorgaben des Anbieters für die erforderliche Infrastruktur und Arbeitsumgebung der Benutzer, bspw. Bereitstellung ausreichender Internet-Bandbreite.

Der Kunde prüft jede Leistung und Lieferung des Anbieters in Bezug auf Mängel und Nutzbarkeit, bevor sie produktiv genutzt wird.

Der Kunde meldet Probleme und Mängel (insbesondere der Cloud Services) unmittelbar und in Textform (einschliesslich E-Mail).

Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Vertrag. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Handlungen vorzunehmen, die aus Sicht des Anbieters für die Vertrags­erfüllung erforderlich sind. Er stellt insbesondere sicher, dass alle notwendigen Informationen, Daten, Unterlagen und das erforderliche Personal rechtzeitig bzw. innerhalb angemessener Frist bereitstehen.

Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie dessen Stellvertretung.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, entfallen sämtliche Zusagen des Anbieters zu Terminen und Verfügbarkeiten. Eine Haftung des Anbieters für Schäden infolge solcher Pflichtverletzungen wird vollständig ausgeschlossen; entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

Der Kunde hat jede Nutzung, die den vereinbarten lizenzierten Umfang überschreitet, unverzüglich zu melden. Der Anbieter sowie der Cloud Provider sind berechtigt, die vertragsgemässe Nutzung und die Einhaltung der vereinbarten Bemessungsparameter zu überprüfen. Wird eine Übernutzung durch den Anbieter, den Cloud Provider oder den Kunden selbst festgestellt, schuldet der Kunde eine zusätzliche Vergütung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Übernutzung eingetreten ist.

Der Zugang zu den Cloud Services ist durch einen Passwortschutz gesichert. Der Kunde trägt die ausschliessliche Verantwortung für die Qualität der Passwörter und die adäquate Geheimhaltung dieser Passwörter.

6.     Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Cloud Services sowie den dazugehörigen Dokumentationen verbleiben beim Anbieter bzw. den entsprechenden Rechteinhabern.

Der Anbieter ist berechtigt, Ideen, Konzepte und Methoden der Informationsverarbeitung und IT-Dienstleistungen, die er im Rahmen der Vertragserfüllung allein oder gemeinsam mit Mitarbeitenden des Kunden entwickelt, auch bei der Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen für andere Kunden zu nutzen.

Software, Softwareanpassungen, Konzepte, Know-how, Informationen, Daten sowie sämtliche vom Anbieter im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder der Abwicklung des Vertrags bereitgestellten Dokumente und Unterlagen bleiben ausschliessliches geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf diese weder vervielfältigen noch Dritten zugänglich machen. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde die betreffenden Unterlagen auf Anweisung des Anbieters entweder zurückzugeben oder endgültig zu löschen; eine weitere Nutzung ist ausgeschlossen.

Soweit der Vertrag nichts Abweichendes vorsieht, verbleiben sämtliche Immaterialgüterrechte an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -erfüllung entstandenen oder überlassenen Softwarebestandteilen, Softwareanpassungen, Dokumentationen, Konzepten, Methoden, Arbeitsergebnissen sowie sonstigen Unterlagen und Ergebnissen ausschliesslich beim Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn diese ganz oder teilweise durch Mitwirkung oder Vorgaben des Kunden entstanden sind.

7.     Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergibt sich aus der Vereinbarung und den zugehörigen Anhängen; sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Preisanpassungen für jede Verlängerungsperiode bleiben vorbehalten. Eine einmal unterlassene Preiserhöhung gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Anpassungen.

Übersteigt der tatsächliche Aufwand einen vereinbarten Fixpreis und beruht dies zumindest teilweise auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden oder unzureichender Mitwirkung, ist der Anbieter nach entsprechender Information bzw. Abmahnung berechtigt, den Preis um den dadurch verursachten Mehraufwand zu erhöhen. Der Kausalzusammenhang zwischen der unzureichenden Mitwirkung und dem Mehraufwand wird vermutet.

8.     Zahlungsbedingungen

Soweit die Vereinbarung keine andere Regelung vorsieht, wird die Vergütung dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt.

Alle Bankspesen (insbesondere Gebühren bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Kunden.

Die Vergütung ist bis zum auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu begleichen; die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde begründete Einwände in Textform (inkl. E-Mail) erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.

Mit Fristablauf gerät der Kunde in Verzug und schuldet Verzugszinsen von 5% p.a. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach schriftlicher Ansetzung einer letzten zehntägigen Nachfrist berechtigt, seine Leistungen vorläufig einzustellen und den Softwarezugang zu sperren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

9.     Gewährleistung

Im Hinblick auf Dienstleistungen des Anbieters ohne zu übergebenes Arbeitsergebnis leistet der Anbieter dafür Gewähr, dass diese mit der branchenüblichen Sorgfalt vorgenommen werden.

Der Anbieter leistet Gewähr für die Funktionalität der Cloud Services im Umfang der vom Cloud Provider publizierten Produktdokumentation. Jede weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen; insbesondere wird keine Fehler- oder Störungsfreiheit zugesichert.

Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung in Textform (inkl. E-Mail) zu melden, damit sie fristgerecht an den Cloud Provider weitergeleitet werden können.

Bei einer vertragswidrigen Nutzung gemäss Ziff. 4 entfällt jegliche Gewährleistung des Anbieters.

10.  Haftung

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Darüber hinaus haftet der Anbieter ausschliesslich für direkte Schäden, welche dem Kunden nachweislich im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, gesamthaft begrenzt auf die Vergütung, welche ihm der Kunde für die Leistung, in deren Erfüllung der Anbieter den Schaden verursacht hat, gemäss dem Vertrag in den zwölf (12) dem Schadensereignis vorangehenden Monaten in Bezug auf wiederkehrende Gebühren bezahlt hat, also höchstens was für ein Vertragsjahr als Vergütung geschuldet ist.

Die Haftung des Anbieters für reine Vermögensschäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden wie bspw. zusätzliche Personalkosten, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust, Schäden aus Datenbeschädigung oder aus dem Beizug Dritter durch den Kunden resultierende Kosten sind soweit gesetzlich zulässig, gesamthaft ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für das Verhalten beigezogenen Hilfspersonen.

11.  Force Majeure

Weder Anbieter noch Kunde haften für Ereignisse höherer Gewalt. Ist der Anbieter infolge höherer Gewalt – insbesondere, aber nicht abschliessend, Naturereignissen wie Sturm, Blitz, Feuer oder Erdbeben, Epidemien, Pandemien, kriegerischen Ereignissen, Streiks, Virenangriffen oder Störungen der öffentlichen Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur – trotz gebotener Sorgfalt an der Vertragserfüllung gehindert, verschieben sich die Leistungserbringung bzw. die vereinbarten Termine entsprechend der Dauer und Auswirkung des Ereignisses.

Störungen der vom Kunden eingesetzten Kommunikationsinfrastruktur gelten nicht als höhere Gewalt und entbinden den Kunden insbesondere nicht von seiner Zahlungspflicht.

12.  Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen Informationen, Daten, Unterlagen und Dokumentationen, an denen ein Geheimhaltungsinteresse besteht – insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschliesslich der den Leistungen des Anbieters zugrunde liegenden Ideen, Konzepte, Verfahren und technischen Details sowie Informationen über Kunden des Kunden – vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Partei offenzulegen.

Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die

(a) dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren,

(b) vor oder nach ihrer Mitteilung ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder werden, oder

(c) dem Empfänger rechtmässig von einem hierzu berechtigten Dritten offenbart wurden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.

Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden und beigezogenen Dritten zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsbestimmungen.

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden in seiner Kommunikation, auf Social Media und auf seiner Website unter Verwendung des Kundenlogos als Referenz zu nennen.

13.  Datenschutz

Der Schutz der Daten des Kunden ist nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes gewährleistet und der Anbieter und allfällige vom Anbieter beauftragte Dritte werden die Daten des Kunden nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bearbeiten. Der Kunde räumt dem Anbieter und allfälligen vom Anbieter beigezogenen Dritten im Hinblick auf seine mittels der Software verwalteten Daten ein Speicherungs-, Kopier- und Bearbeitungsrecht ein.

Der Kunde garantiert seinerseits, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Bearbeitung personenbezogener Daten gegeben sind, sodass der Anbieter seine Leistungen als Auftragsdatenverarbeiter ohne die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erbringen kann.

14.  Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Seine Dauer ergibt sich aus der Vereinbarung und den Anhängen. Sofern dort nichts anderes bestimmt ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung durch beide Parteien.

Eine Kündigung ist zulässig, sofern es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt oder der Vertrag eine Kündigung ausdrücklich vorsieht. Die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus der Vereinbarung und den Anhängen.

Beide Parteien können die Vereinbarung oder einzelne Anhänge bei wesentlicher Vertragsverletzung – einschliesslich Zahlungsverzug – ausserordentlich kündigen. Eine solche Kündigung ist erst nach unbenutztem Ablauf einer 30-tägigen Nachfrist zulässig.

Eine ausserordentliche Kündigung des Gesamtvertrags ist nur zulässig, wenn die Vertragsverletzung das gesamte Vertragsverhältnis betrifft.

Nach Vertragsende hat der Kunde sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Materialien zurückzugeben. Der Zugang zu den Cloud Services wird zum Beendigungszeitpunkt gesperrt. Kundendaten werden dem Kunden – sofern technisch möglich oder beauftragt – vor bzw. unmittelbar nach der Sperrung in geeigneter Form übergeben; die Bereitstellung erfolgt kostenpflichtig nach Aufwand. Anschliessend werden die Daten beim Anbieter und beim Cloud Provider gelöscht.

15.  Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht.

16.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle vertraglichen Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz.

17.  Schlussbestimmungen

Der Vertrag ersetzt Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen oder Verhandlungen über den Vertragsgegenstand in sämtlichen Teilen, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Dies gilt auch für Angebote, Spezifikationen und Ausschreibungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Version, September 2025

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